Förderrichtlinien LVEV - Landesverband der Elternvereine

Förderrichtlinien LVEV

Förderrichtlinien - Finanzielle Unterstützung durch den Landesverband der Elternvereine an höheren und mittleren Schulen in Oberösterreich

Die Förderung von innerschulischen und außerschulischen Aktivitäten (im folgenden kurz „Projekte“ genannt) erfolgt dann, wenn die Bestreitung aus dem laufenden Schulbudget nicht zur Gänze möglich ist, wenn diese Projekte nachhaltig sind, eine größere Anzahl von Schülern betroffen ist und ein außergewöhnliches Engagement von Lehrpersonen oder von Schülerinnen und Schülern besteht.

Beispiele

  • Kooperationsprojekte mehrerer Klassen oder Schülergruppen verschiedener Schulstufen
  • Übergeordnete Schwerpunktthemen in Abstimmung mit regionalen Wirtschaftsbetrieben
  • Aktionen mit positiver Öffentlichkeitswirkung
  • Schulveranstaltungen, die den Zusammenhalt innerhalb einer Klassengemeinschaft stärken
    und das soziale Lernen der Schülerinnen und Schüler fördern
  • Besuch von Vorträgen und Veranstaltungen zur Förderung der sozialen Kompetenz des
    Zusammenlebens von Schülerinnen und Schülern
  • Anschaffung von Geräten und Hilfsmitteln, die nicht zur Basis-Infrastruktur einer Schule
    gehören

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

  • Die Schule ist ordentliches Mitglied beim LVEV und hat in den vergangenen drei Schuljahren den Mitgliedsbeitrag entrichtet. 
  • Die Antragstellung beim LVEV erfolgt schriftlich und im Vorhinein. 
  • Antragsberechtigt sind Eltern, Lehrpersonen oder die Schulleitung. 
  • Der Antrag muss vollständig sein.
  • Das zu fördernde Projekt darf erst nach der Genehmigung der Förderung starten. Über jede beantragte Förderung wird nach vollständiger Antragstellung in der nächsten Vorstandssitzung beraten und abgestimmt.
  • Die Antragstellung und die Durchführung der Förderung werden vertraulich behandelt.
  • Bei Förderungen handelt es sich um freiwillige Zuwendungen von Seiten des LVEV. 
  • Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
  • Förderungen dienen als zusätzliche Deckung noch vorhandener Fehlbeträge nach anderen, erhaltenen Zuschüssen, um so die finanzielle Belastung für Familien von Schülerinnen und Schülern möglichst gering zu halten. Daher ist es notwendig, dass auch bei anderen fördernden Institutionen um Unterstützungen angesucht wird.
  • Der örtliche Elternverein beteiligt sich ebenfalls an der Förderung desselben Projektes. 
  • Kosten des laufenden Schulbetriebes oder Investitionen in die Basis‐Infrastruktur werden nicht gefördert.
  • Die Priorität und Höhe einer Förderung richtet sich grundsätzlich nach dem Gemeinnutzen.
  • Nach dem Projektende ist ein Verwendungsnachweis (Einnahmen/Ausgabenrechnung mit Originalbelegen) vorzulegen. 
  • Der Elternverein behält sich das Recht vor, bei unrichtigen Angaben oder bei zu viel bezahlter Förderung diese (auch teilweise) einzubehalten bzw. zurückzufordern.
  • Der LVEV muss als Unterstützer genannt werden und der LVEV darf über das Projekt berichten.

Höhe der Förderung

  • Die Höhe der Förderung muss nicht einheitlich sein.
  • Der Vorstand des LVEV legt alleine die Höhe der Förderung fest. 
  • Die maximale Förderhöhe richtet sich nach den Gesamtkosten des Projektes, dem Nutzen, der Nachhaltigkeit, der Anzahl betroffener Schülerinnen und Schüler, der Höhe des Engagements und der Finanzlage des LVEV. 
  • Grundsätzlich erfolgt keine Gesamtübernahme der Kosten. Es werden höchstens 30% der Kosten eines Projektes gefördert, maximal jedoch der dreifache Jahresmitgliedsbeitrag. 
  • Der LVEV beurteilt jeden Fall einzeln und versucht auch auf besondere Umstände Rücksicht zu nehmen.

Antragstellung

Folgende Unterlagen müssen dem Landesverband der Elternvereine an höheren und mittleren Schulen übermittelt werden:

  • Projektname
  • Projektzeitraum
  • Daten des Antragstellers: Name, Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adresse
  • Bankdaten
  • Ansprechpersonen
  • Ausführliche Beschreibung des Projektes inkl. Angaben zum Projektleiter 
  • Detaillierte schriftliche Beschreibung des Nutzens
  • Höhe der Gesamtkosten des Projektes, Aufstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben 
  • Darstellung von Zuwendungen anderer Fördergeber, von zu erwartenden Subventionen oder Spenden, Anträge um Unterstützung bei anderen Institutionen / Organisationen
  • Begründung der Förderwürdigkeit

Der Antrag ist per E-Mail (office@lvev.at) oder Post an den LVEV zu senden. Der Antragsteller wird über die Höhe der genehmigten Förderung schriftlich informiert. Die Förderung muss bis spätestens 3 Monate nach Projektende vom Antragsteller abgerufen und alle Belege an den LVEV übermittelt werden.

Diese Förderrichtlinien wurden am 10. Dezember 2018 vom Vorstand des LVEV freigegeben und gelten bis auf Widerruf.