Können jetzt SGA Sitzungen abgehalten werden? - Landesverband der Elternvereine

Können jetzt SGA Sitzungen abgehalten werden?

Nach Rücksprache mit der Bildungsdirektion ist ein virtuelles Treffen dringend zu empfehlen.

Aussage der OÖ-Bildungsdirektion: Grundsätzlich kennt unsere C-SchVO die Möglichkeiten die schulpartnerschaftlichen Gremien samt den Beschlüssen virtuell abhalten zu können. Wir würden schon dringend empfehlen, dass von diesen Möglichkeiten auch entsprechend gebraucht gemacht wird.

Rechtsgrundlage:

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – C-SchVO 2020/21)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011270

§1 Diese Verordnung regelt schulorganisatorische, schulunterrichtsrechtliche und schulzeitrechtliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 im Schulwesen.

§11. (1) Zu Beratungen und Beschlussfassungen von Konferenzen, Kommissionen und schulpartnerschaftlichen Gremien kann mittels elektronischer Kommunikation eingeladen und diese können auf elektronischem Wege durchgeführt werden.

(2) Konferenzen und schulpartnerschaftliche Gremien sind abweichend von § 20 Abs. 6, § 63a Abs. 7 und § 64 Abs. 11 SchUG und § 58 Abs. 6 SchUG-BKV beschlussfähig, wenn die für eine Beschlussfassung bei physischer Abhaltung erforderliche Anzahl an Mitgliedern gleichzeitig im virtuellen Raum anwesend ist.

(3) Beschlüsse können dabei während der elektronischen Konferenz gefasst, schriftlich protokolliert und anschließend im Umlaufweg auch elektronisch gezeichnet werden.