Der Landesverband (LVEV) kann Projekte eines Elternvereins fördern, wenn diese eine größere Anzahl von Schülern betreffen und ein außergewöhnliches Engagement von Eltern, Lehrkräften oder von Schülerinnen und Schülern besteht.
- Kooperationsprojekte mehrerer Klassen oder Schülergruppen verschiedener Schulstufen
- Übergeordnete Schwerpunktthemen in Abstimmung mit regionalen Wirtschaftsbetrieben
- Aktionen mit positiver Öffentlichkeitswirkung
- Schulveranstaltungen, die den Zusammenhalt innerhalb einer Klassengemeinschaft stärken und u.a. das soziale Lernen der Schülerinnen und Schüler fördern
- Besuch von Vorträgen und Veranstaltungen zur Förderung der sozialen Kompetenz des Zusammenlebens von Schülerinnen und Schülern und zur Weiterbildung
- Anschaffung von Geräten und Hilfsmitteln, die nicht zur Basis-Infrastruktur einer Schule gehören
Voraussetzungen
- Der Elternverein der Schule ist ordentliches Mitglied beim LVEV.
- Die Antragstellung beim LVEV erfolgt schriftlich per Antragsformular (Homepage LVEV).
- Der vollständig ausgefüllte Antrag ist per E-Mail (office@lvev.at) an den LVEV zu senden.
- Antragsberechtigt sind Eltern, Lehrpersonen oder die Schulleitung.
- Der örtliche Elternverein beteiligt sich ebenfalls an der Förderung des Projektes.
Höhe der Förderung
- Die Förderhöhe richtet sich nach dem Nutzen, der Nachhaltigkeit, der Anzahl betroffener Schülerinnen und Schüler, der Höhe des Engagements und der Finanzlage des LVEV.
- Grundsätzlich erfolgt keine Gesamtübernahme der Kosten.
- Es werden höchstens 30% der Kosten eines Projektes gefördert, maximal jedoch der dreifache Jahresmitgliedsbeitrag.
- Der Vorstand des LVEV legt die Höhe der Förderung individuell fest.
- Der Antragsteller wird über die Höhe der genehmigten Förderung schriftlich informiert.
Rahmenbedingungen
- Bei Förderungen handelt es sich um freiwillige Zuwendungen von Seiten des LVEV.
- Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
- Der Schulbetrieb oder Investitionen in die Basis‐Infrastruktur werden nicht gefördert.
- Nach dem Projektende ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
- Der LVEV behält sich das Recht vor, bei unrichtigen Angaben oder bei zu viel bezahlter Förderung diese (auch teilweise) einzubehalten bzw. zurückzufordern.
- Der LVEV muss als Unterstützer genannt werden und der LVEV darf über das Projekt berichten.
Die Förderrichtlinien wurden am 15.3.2021 vom Vorstand des LVEV freigegeben, ersetzen die Version vom 10.12.2018 und gelten bis auf Widerruf.