Die Aufgaben und Ziele der Elternvereine sind insbesondere je nach Schulart und Rechtsträgerschaft der betreffenden Schulen in den jeweiligen Statuten verschieden formuliert und gewichtet. Aus ihnen, vor allem aber aus der praktischen Tätigkeit der Elternvereine, lassen sich im wesentlichen zwei Hauptaufgabenbereiche erkennen.